Seit Generationen gilt im Handwerk: Wer ehrlich arbeitet, hat nichts zu verbergen. Zeiten wurden früher mit Bleistift notiert, auf Stundenzetteln, oft in der Manteltasche getragen. Jetzt steht ein Wandel bevor, den der Gesetzgeber – auf Drängen des Europäischen Gerichtshofs – verbindlich macht: Die elektronische Arbeitszeiterfassung wird Pflicht.

 

Worum geht es?

Auslöser ist das sogenannte „Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019. Dieses verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, ein verlässliches und objektives System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit vorzusehen. In Deutschland wurde dieses Urteil durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 bestätigt. Jetzt wird daraus Gesetz.

 

Was ist neu?

Bisher mussten nur Überstunden und bestimmte Branchen Arbeitszeiten genau dokumentieren. Künftig soll jede geleistete Arbeitsstunde systematisch, vollständig und elektronisch erfasst werden. Konkret bedeutet das:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden.

  • Die Aufzeichnung muss elektronisch erfolgen (z. B. per App, Terminal oder Software).

  • Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die korrekte Erfassung.

 


 


 

Für wen gilt die Pflicht?

Hier zeigt sich Augenmaß:

  • Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten: Umsetzung innerhalb von 1 Jahr.

  • 51 bis 250 Beschäftigte: 2 Jahre Zeit.

  • 11 bis 50 Beschäftigte: 5 Jahre Übergangsfrist.

  • Bis 10 Beschäftigte: dauerhaft ausgenommen von der elektronischen Pflicht.

Gerade für kleinere Handwerksbetriebe ist das eine gute Nachricht – der Gesetzgeber erkennt an, dass Vertrauen und persönliche Nähe in kleinen Teams weiterhin zählen dürfen.

 

Was bleibt, was ändert sich?

Die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit ist an sich nicht neu. Neu ist jedoch, dass dies elektronisch und systematisch erfolgen muss – außer bei Kleinbetrieben. Wer bisher sauber dokumentiert hat, braucht sich nicht zu fürchten. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Schutz: Für geregelte Arbeitszeiten, gerechte Pausen und klare Verhältnisse.

 

Was ist jetzt zu tun?

  1. Betriebsgröße prüfen – bin ich betroffen?

  2. Übergangsfrist nutzen, um sich mit einem einfachen System vertraut zu machen.

  3. Mitarbeiter informieren und einbinden – Ordnung gelingt nur gemeinsam.

 

Fazit

Die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung mag neu erscheinen, doch sie ist im Kern nichts anderes als das, was im Handwerk schon immer galt: Ehrlich währt am längsten. Wer mit Maß, Ordnung und Disziplin arbeitet, hat mit dieser Umstellung keine Probleme – er führt nur fort, was schon immer richtig war.

 


 

 

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